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Damit die bewährten Methoden aus dem Werkzeugkasten der Unternehmensführung auch von allen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Psychotherapeuten und MVZ genutzt werden, sind Arztpraxen seit 2004 gesetzlich verpflichtet, ein sogenanntes einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§135a Sozialgesetzbuch V).

 

Wir gehen aber noch einen Schritt weiter als gesetzlich gefordert und organisieren über die Anwendung des Qualitätsmanagements hinaus seit Jahren unsere Praxisabläufe nach DIN ISO 9001:2015 Vorgaben.

 

 

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Wir wollen Sie bestmöglich behandeln und immer besser werden.

Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung, denn vor allem durch Ihr Feedback lernen wir, was wir gut machen – und wo wir besser werden können.

 

Wir freuen uns über Ihre positive Rückmeldung, aber ebenso über konstruktive Kritik.

 

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